Ein Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befindet, besteht nur dann, wenn das Kind sich nachweislich und ernsthaft bemüht, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die bloße Behauptung, das Kind sei bereit, eine Ausbildung aufzunehmen, reicht nicht aus. Es sind vielmehr objektive Nachweise erforderlich, wie z. B. Bewerbungen b...